Positionspapier zur Neugestaltung der Stundenlöhne für persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell

Ein Buch liegt aufgeschlagen da, darauf befinden sich verschiedene Stapel aus Goldmünzen. Eine männliche Hand hält eine kleine Waage über den Stapel. Ein Symbolbild für die ungleichen Löhne im Positionspapier zur Neugestaltung der Stundenlöhne für persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell.

Arbeitskreis BRK von unten – Münchner Netzwerk Selbstbestimmt Leben

Das Arbeitgebermodell ist mittlerweile seit mehr als 30 Jahren eine erfolgreiche Organisationsform der Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung. Es ist eine bewährte alternative Wahlmöglichkeit zu anderen Organisationsformen im ambulanten Bereich und sollte somit allen Menschen mit Behinderung zur Wahl offen stehen. Dies schreibt auch der Art. 19 der UN Behindertenrechtskonvention vor!

Das Arbeitgebermodell bietet die optimalste Lösung, um sich trotz behinderungsbedingter Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben nach den eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten.

Leider findet dieses Lebensmodell bei den Verwaltungen und zuständigen Sozialhilfeträgern immer noch nicht die notwendige Unterstützung und Aufmerksamkeit. Vor allem in der Entlohnung der Assistent*innen wird dies überdeutlich sichtbar. Die Stundensätze reichen bundesweit von 9,35 Euro bis 19 Euro .

Im Bereich des Bezirks Oberbayern werden weder Feiertagszuschläge, noch andere soziale Leistungen für unser Personal gewährt. Die Entlohnung beschränkt sich auf die gesetzliche Mindestleistung. Auch wenn keine Berufsausbildung erforderlich ist, kann diese Arbeit nicht von jeder Person geleistet werden. Die individuelle Einarbeitung erfolgt vor Ort durch die Arbeitgeber*in, um die Bedürfnisse und Notwendigkeiten auszugleichen.

Weil Pflegedienste händeringend nach Personal suchen und dabei eine attraktivere Bezahlung anbieten, sind viele behinderte Arbeitgeber*innen verzweifelt. Es wird immer schwerer in diesem Bereich Personal zu akquirieren und mit anderen Anbietern auf dem Arbeitsmarkt zu konkurrieren, weil niemand von den jetzigen Stundenlöhnen auskömmlich existieren kann. Jungen Menschen mit hohem Assistenzbedarf, die gern das Arbeitgebermodell praktizieren möchten, ist es fast unmöglich ein komplettes Assistenzteam aufzubauen.

Immer mehr Menschen mit schweren Einschränkungen sehen sich deshalb gezwungen ihre Versorgung anderweitig zu sichern und suchen sich  Pflegedienste oder gar Intensivpflegedienste. Dabei geben sie ihre Wünsche auf ein selbstbestimmtes Leben auf.

Wir sehen deshalb dringenden Handlungsbedarf, unser selbstbestimmtes Leben ist gefährdet.

Wir fordern die Angleichung von persönliche Assistenz an andere Berufsgruppen und eine dementsprechende Vergütung für diese verantwortungsvolle Arbeit, auch um gerade zu diesen Corona-Zeiten eine Anerkennung zu leisten.

Dazu gehören:

  • Feiertagszuschläge, insbesondere für hohe Feiertage wie Weihnachten und Silvester
  • Zuschläge für kurzfristige Krankheitsvertretungen
  • Eine angemessene Ballungsraumzulage
  • Arbeitgeberzuschüsse zur Rentenversicherung
  • Ein 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld)
  • Die Anerkennung einer langen Betriebszugehörigkeit (finanzielle Aufstiegsmöglichkeit)
  • Regelmäßige Lohnanpassung in Anlehnung an den TvöD

info@brk-von-unten.net

kontakt@mucsl.de

Foto: © beeboys – stock.adobe.com

Mehr zum Thema selbstbestimmt Leben findet ihr zum Beispiel hier: „Endstation Pflegeheim? Das Märchen von der besseren Versorgung und der Selbstbestimmung.“.

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