Historie

Eine Zeichnung auf der bunte Menschen verschiedene Schilder hoch halten. Im Zentrum steht ein Schild mit der Aufschrift " Real equalitiy isn`t possible, if we dont celebrate our differences", auf Deutsch "Echte Gleichheit ist nicht möglich, wenn wir unsere Unterschiede nicht feiern".

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Am 10. Dezember 1948 verkündeten die Vereinten Nationen die „Menschenrechtserklärung“. Diese nicht bindende Resolution entstand aus den Erfahrungen der furchtbaren Menschenrechtsverletzungen bis nach dem Zweiten Weltkrieg. 1946 wurde eine eigene Fachkommission, die UN-Menschenrechtskommission, gegründet um einen international anerkannten Menschenrechtskodex zu entwickeln. 18 Expert*innen verhandelten und formulierten diese Resolution unter dem Vorsitz der Witwe Eleanor Roosevelt. Der ursprüngliche Gedanke einen verbindlichen völkerrechtlichen Vertrag zu entwickeln musste unter dem Druck des aufkommenden Ost-West-Konflikts aufgegeben werden.

Am 18. Dezember 1979 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW) verabschiedet. Bisher zertifizierten 186 Staaten diesen Völkerrechtsvertrag.

Eine der jüngeren Konventionen wurde am 20. November 1989 verabschiedet. Das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ (CRC) haben, außer den USA, alle Mitgliedsstaaten der UN ratifiziert.

Am 13. Dezember 2006 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (CRPD) beschlossen und am 3. Mai 2008 in Kraft gesetzt. Damit gibt es das erste universelle Rechtsinstrument, das Menschenrechte für Menschen mit Behinderung konkretisiert. Behinderung ist nun ein Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und überwindet damit das vorherrschende defizitorientierte Verständnis.

Ergänzt wurde die Behindertenrechtskonvention um das Fakultativprotokoll, einem eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag, der die Kompetenzen des Ausschusses für Menschen mit Behinderung nach Art. 34 der UN Behindertenrechtskonvention um zwei Verfahren erweitert.

Zum einen gibt es das Verfahren der Individualbeschwerde. Dies ermächtigt den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Mitteilungen von Einzelpersonen oder Personengruppen über Verletzungen der Konvention entgegenzunehmen und in einem nach dem Fakultativprotokoll geregelten Verfahren zu prüfen.

Ein zweites Verfahren ist das Untersuchungsverfahren. Der Ausschuss darf auf schwerwiegende oder systematische Verletzungen der im Übereinkommen niedergelegten Rechte hinweisen, aber auch von sich aus tätig werden und die Vertragsstaaten zur Stellungnahme aufzufordern.

Seit dem 30. März 2007 liegen das Fakultativprotokoll und die Konvention in New York zur Zeichnung und Ratifikation aus. Deutschland hat am 30. März 2007 das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll unterzeichnet und im Anschluss ratifiziert. Somit hat sich die BRD verpflichtet geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.

Die Erarbeitung des Vertragstextes wurde von einer ad hoc Kommission innerhalb von vier Jahren in acht Arbeitstreffen vorgenommen. In dieser Kommission nahmen am Ende 120 Staaten und 468 Nichtregierungsorganisationen teil. Auch deutsche Vertreter*innen von Behindertenorganisationen verhandelten in New York mit. Zum Beispiel die Staatsrechtlerin Theresia Degener, Dinah Radtke vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Erlangen, aber auch nicht behinderte Vertreterinnen von Organisationen. Als Beispiel steht hier Klaus Lachwitz, ehemaliger Bundesgeschäftsführer der „Lebenshilfe“ und Präsident von „Inclusion International“. Er vertrat die Interessen von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und setzte sich für eine unterstützende Entscheidungsfindung und die Abkehr von Maßnahmen der rechtlichen Vertretung ein.

Deutschland gehörte zu den ersten Staaten, die dieses Abkommen unterzeichnet haben. Nach der Verkündung konnte das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ am 26. März 2009 hierzulande in Kraft treten.

Photo by Matteo Paganelli on Unsplash

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