Verstöße.

Ein Holzmast aud dem ein roter Flyer klebt, darauf steht "do you want a future of decency, equality and real social justice". Auf Deutsch "Wollen Sie eine Zukunft voller Anstand, Gleichheit und echter sozialer Gerechtigkeit"

Für das „Münchener Netzwerk Selbstbestimmt Leben MUCSL“ haben zwei Artikel der Behindertenrechtskonvention eine ganz besondere Bedeutung.

Der Art. 19 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt für Menschen mit Behinderung die freie Wahl des Aufenthaltsortes und die selbstbestimmte Entscheidung, wo und mit wem sie leben wollen. Außerdem wird der Staat verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, um gemeindenahe Unterstützungsdienste einschließlich der persönlichen Assistenz vorzuhalten. Im Art. 28 der UN-Behindertenrechtskonvention werden die Vertragsstaaten dazu verpflichtet das Recht von Menschen mit Behinderung auf einen angemessenen Lebensstandard, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen anzuerkennen und darauf hinzuwirken.

Wir folgern daraus, dass persönliche Assistenz bedingungslos und ohne dem Einsatz von Einkommen und Vermögen ermöglicht wird. Das Verhältnis der Sozialhilfeträger zu den Leistungsberechtigten Personen muss sich grundlegend ändern!

Die Bundesregierung hat das Bundesteilhabegesetz verabschiedet und in drei Stufen umgesetzt. Diese Bestimmungen der Sozialgesetzbücher entsprechen nicht den Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und wir lehnen dieses Gesetz komplett ab!

Die sogenannten Leistungsberechtigten werden immer noch überprüft und kontrolliert. Man spricht ihnen eine Eigenentscheidung über ihre Lebensplanung in den meisten Fällen ab. Ebenso werden zum Beispiel Grundsicherungsempfänger, die aufgrund ihrer Behinderung erwerbsunfähig sind, an den Kosten ihrer persönlichen Assistenz zwangsbeteiligt. Eine selbstbestimmte Lebensführung wird unter diesen Umständen nahezu unmöglich.

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