Entwicklung.

Die gedruckte Version der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie liegt auf einem Holztisch und trägt die Aufschrift "Demokratie braucht Inklusion".

Standard in Deutschland?

Die deutschsprachigen Staaten haben eine deutsche Version des „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ erstellt. Behindertenorganisationen wurden dabei nicht mit einbezogen. Wie befürchtet wurden grobe Fehler bei der Übersetzung der Behindertenrechtskonvention gemacht. Um diese zu verdeutlichen und mögliche falsch verstandene Handlungen daraus zu verhindern veröffentlichte das „Netzwerk Art. 3 e.V.“ eine sogenannte „Schattenübersetzung“. Diese ist mittlerweile in der 3. Auflage. erschienen und dient vielen Akteuren als Grundlage von Forderungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. Eine korrekte Übersetzung des Konventionstextes ist natürlich unerlässlich, da auch die Wortwahl der deutschen Übersetzung zur Bewusstseinsbildung beiträgt. Dies ist übrigens auch ein Anliegen der Konvention, der im Art. 8 beschrieben wird. Falsch übersetzte Passagen sind in dieser Schattenübersetzung gefertigt hinterlegt und die falschen Übersetzungen durchgestrichen.

Die deutsche Bundesregierung entwickelte einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Für Selbstvertretungsverbände und viele andere Behindertenorganisationen werden dieser und die folgenden Aktionspläne als völlig unzureichend kritisiert.